Ein Gerichtsplatz am Sayner Schloß
Sayn
aus der Geschichte unserer Heimatstadt:
Ein Gerichtsplatz am Sayner Schloß
von Dietrich Schabow
An der alten "via regia" gelegen
Anordnungen wurden dort verkündet
Wo
sich
vor
Jahrhunderten
die
ganze
Gemeinde
versammelte
Eines
der
wichtigsten
Dokumente
zur
saynischen
Geschichte
ist
eine
Urkunde
aus
dem
Jahre
1152,
in
der
sich
die
Grafen
Eberhard
und
Heinrich
von
Sayn
der
Lehnshoheit
des
Erzbischofs
von
Trier
unterstellten.
Zwar
wurde
darin
gegenseitiger
Schutz,
vor
allem
für
Kriegszeiten,
versprochen,
dennoch
diente
der
Vertrag
besonders
der
Sicherung
der
Herrschaft
des
Erzbischofs
am
Mittelrhein.
Noch
1606,
also
452
Jahre
später,
berief
sich
Kurfürst
Erzbischof
Lothar
von
Metternich
auf
diesen
Vertrag,
um
nach
dem
Tode
Graf
Heinrichs
IV.
von
Sayn
Burg
und
Ort
Sayn
für
Trier in Besitz zu nehmen.
Rechte der Grafen.
1152
hatten
die
Grafen
die
Burg
und
den
Ort
Sayn
dem
Erzbischof
übergeben
und
dann
nach
den
Bedingungen
des
mittelalterlichen
Lehnsrechts
zurückbekommen.
Damit
wurden
die
Rechte
der
Grafen
eingeengt,
und
es
bestand
für
sie
die
Gefahr,
daß
ihre
Stellung
gegenüber
ihren
eigenen
Vasallen,
den
Burgmannen
oder
Ministerialen,
geschwächt
würde.
Deshalb
wurden
zwei
kleine
Flächen
aus
dem
Lehnsvertrag
ausgenommen,
auf
denen
der
Graf
zu
Sayn
nicht
dem
Erzbischof
unterstellt
war,
seine
Rechte
also
ungeschmälert
erhalten
blieben.
Dies
waren
ein
Allod,
d.
h.
ein
Grundstück,
das
die
Grafen
aus
einem
alten
Erbe
erhalten
hatten
und
das
offensichtlich
nicht
in
das
Lehen
mit
aufgenommen
werden
durfte,
außerdem
eine
ummauerte
Fläche,
auf
der
der
Graf
frei
die
Gerichtsbarkeit
über
seine
Ministerialen
ausüben
konnte.
Reiffenberg forschte.
Titelblatt
"Antiquitates
Saynenses"
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
(gestorben
1722),
dessen
überlebensgroßes
Denkmal
in
der
Abteikirche
steht,
erforschte
gründlich
die
saynische
Geschichte.
Er
verglich
die
Aufzeichnungen
und
das,
was
er
von
den
erwähnten
Orten
noch
selbst
vorfand.
Spuren
alter
Bebauung
hielt
er
mit
dem
Zeichenstift
fest
und
fügte
einige
Zeichnungen
seinen
1684
verfaßten
"Antiquitates
Saynenses"
bei.
So
stammen
von
ihm
die
älteste
Zeichnung
der
Burg
und
ein
Grundriß
des
erwähnten
Gerichtsplatzes.
Stark verfallen.
Reiffenberg
berichtet,
ihm
sei
eine
stark
verfallene,
ehemals
ummauerte
Anlage
aufgefallen,
die
73
Schritte
(ca.
55
m)
von
der
"Bachpforte",
dem
heutigen
Schoßturm,
entfernt
lag.
Zu
seiner
Zeit
wuchsen
dort
Obstbäume
und
Weinstöcke,
Reiffenberg
legte
die
halb
im
Boden
verschwundenen
Gemäuer
frei
und
entdeckte
sechs
etwa
rechteckige
Flächen,
die
an
einigen
Stellen
durch
7-8
Fuß
(2-2,5
m)
tiefe
und
ca.
35
Fuß
(ca.
11
m)
breite
Gräben
getrennt
waren
(vergl. Zeichnung).
Unter freiem Himmel.
Platz des
"Burgmannengerichts"
der Sayner Grafen,
bereits 1152 genannt,
1684 von Johann
Philipp von
Reiffenberg
aufgezeichnet.
Auf
Teilfläche
A
stand
ein
Zeichen,
durch
welches
der
Gerichtsplatz
als
solcher
zu
erkennen
war.
Dies
konnte
ein
Stein,
ein
Baum,
eine
hohe
Stange
oder
ein
Kreuz
mit
Schwert
sein.
Fläche
B
war
von
einer
Mauer
und
einem
Graben
umrahmt,
diente
also
als
Abschluß
für
C,
den
"Asylplatz",
von
dem
Reiffenberg
schreibt,
nach
alter
Überlieferung
sei
Angeklagten
dort
eine
sichere
Zuflucht
gewährt
gewesen.
D
war
ein
Graben,
und
so
ist
anzunehmen,
daß
E
und
die
unbezeichnete
große
Fläche
in
der
Mitte
den
an
der
Versammlung
teilnehmenden
Personen
als
Aufenthaltsort
dienten.
Man
tagte
unter
freiem
Himmel.
So
sollte
der
Burgrichter,
der
im
Namen
des
Grafen
die
Sitzung
leitete,
wenn
er
die
Augen
zum
Himmel
erhob,
an
die
Gegenwart
Gotts
gemahnt und jeder Argwohn beseitigt werden.
"Manntag" im April.
Über
Jahrhunderte
blieb
die
Einrichtugn
des
Ministerialengerichts
erhalten.
Besser
spricht
man
von
einem
Versammlungsplatz,
denn
es
wurde
nicht
nur
in
heutigem
Sinne
Gericht
gehalten.
Hier
wurden
wichtige
Anordnungen
verkündigt.
Einmal
jedes
Jahr,
am
Sankt-Georgs-Tag
(23.
April),
in
späterer
Zeit
am
7.
Januar,
traf
sich
bis
vor
ca.
200
Jahren
zu
einer
solchen
Versammlung,
"Manntag"
genannt,
die
ganze
Gemeinde,
weil
dann
die
Burgmannen
in
Anwesenheit
des
Grafen,
später
des
kurfürstlich
trierischen
Amtmannes
die
Bürgermeister,
Förster,
Eicher
und
andere
Gemeindebedienstete beriefen.
Der
ursprüngliche
Rechtstatus
des
Platzes
war
später,
da
der
ganze
Ort
seit
1606
zu
Kurtrier
gehörte,
überholt.
Dann
war
es
unwichtig,
wo
die
Versammlung
stattfand.
Johann
Philipp
von
Reiffenberg,
dessen
Familie
früher
zu
den
Vasallen
des
Grafen
zu
Sayn
gehört
hatte,
war
nun
selbst
Oberamtmann
und
vertrat
den
Landesherren,
den
Trierer
Erzbischof.
Aber
wir
verdanken
es
Reiffenbergs
historischem
Interesse,
daß
uns
die
ungefähre
Lage
und
die
Beschaffenheit
des
rechtshistorisch
wichtigen
Orts
erhalten
geblieben
sind.
Schon zur Römerzeit
Burg und Schloß Sayn,
Gelände des heutigen
Schloßparks mit der
Verbindungsstraße Sayn-
Engers. ( J.A.Lasinsky,
1828)
Wir
erfahren
auch,
daß
der
Platz
an
der
"via
regia"
(königliche
Straße)
lag,
jener
alten
Straße,
die
schon
in
der
Römerzeit
bestanden
haben
muß
und
die,
von
Engers
kommend,
über
Sayn
nach
Stromberg
führte.
Teile
der
unteren
Mauer
seien
vom
Bach,
der
öfters
über
seine
Ufer
trat,
unterspült
worden
und
eingestürzt.
Wir
können
daraus
entnehmen,
daß
der
Brexbach
früher
im
Bereich
des
heutigen
Schloßparks
kein
so
festes
Bett hatte wie heute.
Brücke nach Engers.
Die
erwähnte
Straßenverbindung
nach
Engers
verlief
noch
im
vorigen
Jahrhundert
mitten
durch
den
heutigen
Park,
direkt
auf
die
Stelle
zu,
an
der
der
Brexbach
in
den
Saynbach
mündet
Unmittelbar
unterhalb
des
Zusammenflusses
gab
es
eine
Brücke,
über
die
die
Straße
auf
geradem
Wege
in
Richtung
der
heutigen
Engerser
Landstraße
weiterging.
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