Das Rittergeschlecht - "von Reiffenberg"
Sayn
Vorwort
Die
bewegte
Vergangenheit
unserer
Heimat
hat
über
viele
Jahrhunderte
hinweg
hat
schon
immer
das
Interesse
von
sehr
vielen
Autoren
und
Chronisten
geweckt.
Über
die
Geschichte
unserer
Heimat
gibt
es
eine
reiche
Fülle
an
Dokumenten,
Aufzeichnungen
und
Erzählungen,
welche
die
Vergangenheit
unserer
Heimat
aus
den
unterschiedlichsten
Blickwinkeln
widerspiegeln.
Es
erscheint
mir
daher
äußerst
reizvoll,
einige
wertvolle
heimatkundliche
Aufsätze
aus
dieser
Fülle
von
Veröffentlichungen
erneut
der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen
Der
Historiker
und
Autor
unzähliger
heimatkundlicher
Abhandlungen,
der
Heimatforscher
Hermann
Müller
†
(1922
-
1986)
war
einer
jener
Autoren.
Mit
Hermann
Müller
ist
am
21.3.1986
einer
der
besten
Kenner
der
Sayner
Heimatforschung gestorben.
Der
folgende
Aufsatz
ist
erschien
in:
Bendorfer
Zeitung 21. Mai 1983 ff in 3 Folgen
Für
die
Einstellung
ins
Internat
wurde
er
entsprechend bearbeitet von Werner Kutsche.
Zur
geplanten
Renovierung
des
Reiffenberg-
Grabmals in der Abteikirche zu Sayn
von Hermann Müller †
(Gründungsmitglied der GGH)
Vorwort des Autors
Nachdem
der
anläßlich
der
750-Jahrfeier
des
Todes
der
hl.
Elisabeth
1981
ins
Leben
gerufene
"Förderkreis
Abtei
Sayn
e.
V."
das
um
1422
entstandene
Grabdenkmal
des
Ritters
Friedrich
von
Stein
und
seiner
Gemahlin
Vye,
geborene
Voß
von
Diebach,
vorbildlich
restaurieren
ließ,
sieht
der
Förderkreis
die
nächste
größere
Aufgabe
in
der
Renovierung
des
monumentalen
Epitaphs
des
Freiherrn
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
und
seiner
Gemahlin
Margarethe
von
Hoheneck,
das
1722
errichtet
worden
war.
Da
die
Kosten
für
eine
umfassende
Restaurierung
enorm
hoch
sind,
wird
es
noch
eine
Weile
dauern,
bis
dieses
herrliche
Kunstwerk
der
Barockzeit
in
neuem
Glanz
die
Besucher
der
altehrwürdigen
Abteikirche
in
seinen
Bann
ziehen
wird.
So
ist
es
durchaus
angebracht,
in
der
Zwischenzeit
den
historischen
Hintergrund
dieses
Adelsgeschlechtes
derer
von
Reiffenberg,
von
dem
seit
1527
ein
Nebenzweig
in
Sayn
urkundlich nachweisbar ist, darzustellen.
Darstellung der
Stammburg Reiffenberg
in Oberreifenberg im
Taunus, links als
Burgruine um das Jahr
1600, rechts in ihrem
ursprünglichen,
unversehrten Zustand.
Wer
vom
"Brunhildenstein"
auf
dem
hohen
Feldberg
im
Taunus
den
Blick
nach
Norden
richtet,
sieht
in
gewissem
Abstand
vor
sich
ein
weites
Hochtal
in
einem
"Reifen
von
Bergen"
und
mitten
darinnen
auf
steilem
Bergkegel
eine
große
Burgruine,
aus
der
zwei
schlanke
Türme
zum
Himmel
deuten.
Zu
ihren
Füßen
breitet
sich
ein
Ort
aus,
der
als
die
höchste
Ansiedlung
im
gesamten
mittelrheinischen
Schiefergebirge
gilt.
Hier
auf
dieser
gewaltigen
Burg
befand
sich
der
Stammsitz
des
alten
Rittergeschlechtes
von
Reiffenberg,
der
bereits
um
das
Jahr
930
n.
Chr.
in
Urkunden erwähnt wird.
Geschichtlich
steht
weiter
fest,
daß
zur
Herrschaftszeit
der
Franken
(Karl
der
Große)
die
Gebiete
des
Hochtaunus
königliche
Kammergüter
waren,
und
daß
zu
deren
Schutz
die
Burgen
dieser
Gegend,
nämlich
Reiffenberg,
Stockheim,
Cronberg,
Nürings,
Cransberg
und
andere,
dienten.
Die
Ortschaft
zu
Füßen
der
Burg
Reiffenberg
wird
noch
im
Pierer-Universal-Lexikon
vom
Jahre
1844
als
"Bergstadt
und
Hauptort
einer
Herrschaft
im
nassauischen
Amte
Usingen
mit
800
Einwohnern"
angegeben.
Erst
anno
1848,
als
sich
der
Hecken
in
zwei
politische
Gemeinden
Ober-
und
Niederreifenberg
teilte,
wird
der
Ortsnamen
Reifenberg
mit
nur
einem
"f"
geschrieben,
während
die
Burgruine
nach
wie
vor
mit
dem
altgeschriebenen Namen erwähnt wird.
Das Wappen derer von
Reiffenberg mit den
Ohren als Helmzier und
der Bank auf dem
Schild.
Die
Ritter
von
Reiffenberg
führten
ein
Wappen
mit
drei
roten
Schrägbalken
auf
silbernem
Schild
und
als
Helmzier
ein
Flügelpaar.
Doch
findet
man
auch
hochgestellte
Ohren
als
Helmzier,
die
besonders
in
der
Ahnentafel
erwähnt
sind,
wie
auch
die
Wappen
mit
der
sog.
Bank.
Hier
befindet
sich
im
oberen
Teil
des
Schildes
eine
symbolische
Bank
in
Schwarz
mit
drei
Stützen,
die
darauf
hinweist,
daß
der
Träger
zu
der
kleinen
Zahl
der
damaligen
Grundherren
gehörte,
die
in
der
Wetterauer
Grafenbank
vereinigt
waren.
So
gibt
die
Heraldik
jener
Zeit
immer
wieder
Hinweise
auf
den
gesellschaftlichen
Rang
des
Trägers
eines
Wappens.
In
"Des
Heiligen
Römischen
Reiches
Genealogisch-
Historischem
Adels-Lexicon"
von
Johann
Friedrich
Gauhen,
1747
beim
Verlag
Gleditsch
in
Leipzig
erschienen,
und
vor
allem
im
sog.
Kleinen
Gotha
des
mittleren
u.
niederen
Adels,
im
1707
in
Frankfurt
veröffentlichten
Werk
des
J.
M.
Humbracht:
"Die
höchste
Zierde
teutschen
Landes
.
.
.
vorgestellt
in
der
reichsfreien
rheinischen
Ritterschaft"
wird
als
Stammvater
ein
Wilhelm
von
Reiffenberg
um
das
Jahr
942
in
den
ausführlichen
Ahnentafeln
der
Generationen
dieses
Geschlechtes
zu
Anfang
vorgestellt.
Überprüft
man
die
einzelnen
Nachfolgen,
so
erfaßt
man
auch
die
für
die
Zeit
des
Mittelalters
für
ein
Rittergeschlecht
üblichen Standesränge.
Da
gab
es
vor
allem
Kriegsleute,
später
Obristen
und
auch
Komture
in
den
geistlichen
Ritterorden,
ferner
Stifts-
und
Domherren
und
auch
einen
Ritter,
der
in
verschiedenen
Taunussagen
auftaucht,
der
sog.
"Schwarze
Ritter",
ein
Friedrich
von
Reiffenberg,
der
um
1300
lebte.
In
schwarzer
Rüstung
mit
geschlossenem
Visier
auf
dunklem
Rappen
mit
schwarzer
Schabracke
erschien
er
bei
den
Turnieren
und
verschwand
meist
nach
raschem
Sieg,
ohne
sich
erkennen
zu
geben.
Auch
berichtet
die
Legende,
daß
er
bei
Überfällen
auf
Kaufmannszüge
in
den
Wäldern
des
Taunus
oft
in
höchster
Not
heranpreschte
und
die
Wegelagerer
niederritt
und
vertrieb,
ohne
sich
dann erkennen zu geben.
Ein
anderer
Reiffenberger
Ritter
wurde
1547
von
Kohlenbrennern
überfallen,
ermordet
und
ausgeraubt,
wie
im
Verzeichnis
auch
kurz
vermerkt
ist.
In
der
dritten
Generation
hatte
sich
das
Geschlecht
in
zwei
Linien
geteilt,
und
zwar
anno
1165,
als
ein
Hatto
von
Reiffenberg
die
Burg
Hattstein
im
Taunus
erbaute
und
seine
Nachkommen
sich
danach
nannten.
Es
soll
hier
jedoch
nur
der
Stamm
der
Reifenberger
verfolgt
werden.
Die
auf
der
Burg
Reiffenberg
lebenden
Familien
einigten
sich
dahin,
daß
sie
die
weitläufige
Wehranlage
als
Ganerben-Burg
ansahen,
d.
h.
es
wurde
genau
geregelt,
wer
seinen
Wohnsitz
in
dem
betreffenden
Gebäudeteil
der
Burg
beanspruchen
durfte
und
für
seine
Nachkommen
behielt.
Daraus
erwuchsen
später
große
Schwierigkeiten,
auf
die
noch
kurz
eingegangen
wird.
Zunächst
ist
hinzuweisen,
daß
die
Reiffenberger
ständig
in
Fehde
mit
den
beiden
Städten
Limburg
und
vor
allem
Frankfurt
lagen.
Die
langjährige
Fehde
mit
der
Stadt
Frankfurt
wurde
erst
im
Jahre
1383
durch
Vermittlung
des
Kurfürsten
und
Erzbischofs
von
Mainz,
Adolf
I.,
Graf
von
Nassau,
so
erledigt,
daß
die
Stadt
Frankfurt
an
Johann
von
Reiffenberg
jährlich
50
Gulden
zahlen
mußte.
Aber
damit
hörten
die
Händel
nicht
auf,
denn
auch
in
den
nächsten
Jahrzehnten
berichten
die
Chroniken
von
gegenseitigen
Überfällen
auf
Güter
und
Kaufmannszüge,
bis
der
Landgraf
Philipp
von
Hessen
dem
Treiben
ein
Ende
setzte
und
hart
durchgriff.
In
jener
Zeit
zog
ein
Teil
der
Ganerben
von
der
Stammburg
weg
tief
in
den
Westerwald
bis
nach
Weltersburg,
wo
Grundbesitz
erworben
wurde.
Diese
sog.
"Wäller-Linie"
die
sich
von
der
ursprünglichen
"Wetterauer-Linie"
abspaltete,
interessiert
nun
besonders,
denn
von
ihr
aus
kam
es
dann
zur
Niederlassung
verschiedener
Angehörigen
in
Sayn.
Diese
Spaltung
von
einem
neuen
Zweig
des
Rittergeschlechtes
zum
Westerwald
hin
erfolgte
nicht
von
ungefähr,
denn
in
Weltersburg
saßen
bereits
seit
1325
Verwandte
der
Reiffenberger,
und
zwar
die
von
Ottenstein
und von Neuroth (Bilkheim).
Als
dann
1384
"Kuno
der
Älteste"
Amtmann
von
Weltersburg
und
seine
Nachkommen
Teilpfandherren
dort
wurden,
entwickelte
sich
Weltersburg
zum
Stammsitz
der
"Wäller-Linie"
die
zunächst dort in einer alten Burg wohnten.
Das 1552 errichtete
Schloß oberhalb von
Weltersburg, das bis 1671
der 'Wäller-Linie' des
Adelsgeschlechts von
Reiffenberg als Wohnsitz
diente.
Bald
erwarben
sie
größeren
Grundbesitz,
unter
anderem
auch
die
Burg
und
den
Ort
Hartenfels,
ein
ehemaliges
Besitztum
der
Gräfin
Mechthild
von
Sayn.
Als
das
alte
Burghaus
bei
Weltersburg
baufällig
wurde,
ließ
Philipp
von
Reiffenberg
1552
im
Hang
des
"Küppel"
in
Höhe
von
436
m
über
dem
Meeresspiegel
oberhalb
des
Fleckens,
der
1314
Stadtrechte
erhalten
hatte,
ein
neues
Schloß
erbauen
mit
Nebengebäuden
und
Schloßkapelle,
ein
rechteckiger,
zweistöckiger
Steinbau
mit
zwei
sog.
Zwerchhäusern.
An
den
vier
Ecken
erhebt
sich je ein Rundturm mit Spitzhelm.
Das
Gebäude
steht
noch
heute
dort
und
wird
oft
fälschlich
als
"Brambacher
Schlößchen"
bezeichnet.
Aber
der
Türsturz
über
dem
Eingang
des
Nordostturmes
belehrt
einen,
daß
hier
ein
Reiffenberger
Besitz
steht,
denn
nur
das
Wappen
des Philipp von Reiffenberg ist zu erkennen.
Von
Weltersburg
aus
zogen
zwei
Brüder
aus
der
großen
Wäller-Familie,
und
zwar
die
Söhne
des
Bruno
von
Reiffenberg,
Friedrich
und
Philipp,
zum
Rhein
hin
und
ließen
sich
in
Sayn
nieder.
Am
Fuße
des
Burgberges
erwarben
sie
mehrere
Gebäude
in
Nachbarschaft
der
unteren
Steinschen
Burg
und
wurden somit hier seßhaft.
Als
Friedrich
bei
Erweiterung
der
Baulichkeiten
ein
großes
Loch
in
die
damals
noch
bestehende
Ringmauer
des
Ortes
brechen
ließ,
kam
es
zu
harten
Auseinandersetzungen
mit
der
Gemeinde
Sayn,
die
auch
darauf
zurückzuführen
sind,
daß
gerade
dieser
Friedrich
von
Reiffenberg
ein
streitbarer
und
händelssüchtiger
Mann
war.
Er
spielte
in
der
Reichspolitik
eine
eigenartige
Rolle,
wobei
er
stets
als
Obrist
auf
Seiten
der
Gegner
des
Kaisers
zu
finden
war.
Als
Landsknechtsführer
war
er
bekannt
und
gefürchtet,
zumal
er
seine
Kriegsknechte
selbst
anwarb
und
ausbildete,
so
daß sie für ihn wortwörtlich durchs Feuer gingen.
Anno
1545
zog
er
mit
etlichen
Fähnlein,
wie
man
damals
kleinere
Kriegsabteilungen
nannte,
die
er
in
Sachsen
geworben
hatte,
nach
England
und
stellte
sich
später
mit
seinen
Leuten
dem
König
Heinrich
II,
von
Frankreich
zur
Verfügung.
Danach
stand
er
den
protestantischen
deutschen
Fürsten
im
Kampf
gegen
Kaiser
Karl
V.
bei
und
mußte
nach
der
schweren
Niederlage
in
der
Schlacht
von
Mühlberg
in
die
Schweiz
fliehen,
da
ihn
der
Kaiser
in
die
Acht
erklärte
Und
4.000
Gulden
auf
seinen
Kopf setzte.
Von
hier
ging
er
wieder
nach
Frankreich,
wo
er
später
im
Auftrag
der
Fürsten
unter
anderen
Abgesandten
mitverantwortlich
war
für
den
Vertrag
von
Chambord
am
15.
Januar
1552,
in
dem
Heinrich
II.
von
Frankreich
die
damals
kerndeutsche
freie
Reichsstadt
Metz
u.
a.
zugestanden
wurde,
wenn
er
sie
gegen
den
Kaiser
unterstützen
würde.
Ein
schändlicher
Vorgang,
der
dem
Reich
schweren
Schaden
zufügte,
denn
den
Kaiserlichen
gelang
es
später
nicht
mehr,
die
große
stark
befestigte
Stadt,
die
Metropole
Lothringens, zurückzuerobern.
Fortsetzung
Nachdem
zum
Schluß
des
ersten
Berichtes
auf
die
Wäller-Linie
der
Reiffenberger
eingegangen
worden
ist,
wurden
auch
die
Machenschaften
des
nach
Sayn
übergesiedelten
Feldobristen
Friedrich
von
Reiffenberg
erwähnt.
Im
Ort
hielt
er
sich
nicht
lange
auf,
da
ihm
die
Bevölkerung
nach
argen
Streitigkeiten
wenig
freundlich
gesinnt
war.
Er
erwarb
sich
in
der
alten
Stammburg
im
Taunus
einen
Wohnsitz
mit
der
Absicht,
sich
bei
passender
Gelegenheit der gesamten Burg zu bemächtigen.
Zunächst
richtete
er
im
Ort
eine
Anwerbestelle
für
den
Landsknechtsdienst
ein,
die
auch
der
Landgraf
von
Hessen
gestattete.
Als
etliche
Jahre
später
anno
1580
die
Inhaber
der
Burg
und
Herrschaft
Philipp
und
Eberhard
von
Reiffenberg
aus
der
Wetterauer
Linie
für
längere
Zeit
mit
ihren
Reisigen
den
Ort
verließen,
besetzte
der
Obrist
mit
seinen
Leuten
die
gesamte
Burg
einschließlich
des
mächtigen
Bergfrieds,
wobei
er
noch
von
einem
ihm
ergebenen
Vetter
Marsilius
unterstützt
wurde.
Anschließend
zwang
er
die
Untertanen
im
Umkreis,
auch
ihm
zu
huldigen.
Doch
durch
Beschluß
des
Reichskammergerichtes,
an
das
sich
die
heimkehrenden
Brüder
Philipp
und
Eberhard
wandten,
kamen
beide
wieder
in
den
Besitz
der
Burg und der Herrschaft.
Zwei
Jahre
später,
als
Philipp
starb
und
sein
Bruder
Eberhard
abwesend
war,
wiederholte
sich
dasselbe
Spiel.
Wiederum
brachte
ein
Beschluß
des
Reichskammergerichtes
den
vorherigen
Zustand,
den
aber
der
Obrist
nicht
akzeptieren
wollte,
so
daß
er
es
zum
dritten
Male
versuchte.
Und
auch
danach
wurde
er
von
demselben
Gericht
verurteilt,
die
Burg
zu
räumen
und
allen
Schaden
zu
ersetzen.
Nun
versuchte
er
es
auf
anderem
Wege,
indem
er
unter
der
Burgbesatzung
eine
Meuterei
ausbrechen
ließ,
die
aber
ein
treuer
Wachtmeister mit seinen Mannen niederschlug.
Noch
in
demselben
Jahr
1587
versuchte
er
es
zum
letzten
Male,
mit
Hilfe
des
Vetters
Marsilius
von
Reiffenberg,
Burg
und
Herrschaft
an
sich
zu
reißen.
Aber
auch
dieses
letzte
Mal
erging
vom
Reichskammergericht
das
Urteil,
Burg
und
Ortschaft
mit
Umland
zu
räumen
und
allen
Schaden
zu
ersetzen.
Da
ihm
der
Kläger
aus
der
Wetterauer
Linie
Johann
Heinrich
von
Reiffenberg
drohte,
ihn
bis
an
sein
Lebensende
gefangen
zu
setzen,
zog
es
der
Siebzigjährige
vor,
weitere
Anschläge
zu
unterlassen
und
nach
Sayn
zurückzukehren.
Hier
verlebte
er
den
Rest
seiner
Tage
in
Ruhe
und
Frieden,
ehe
er
am
12.
Mai
1595
starb.
Sein
Grabstein,
der
einst
in
der
Abteikirche
stand,
ist
heute
an
der
Südwand
des
Kreuzganges
zu
finden.
Auf
ihm
steht
folgendes:
Anno
1595
den
12.
May
starb
der
woledel
und
gestrenge
Herr
von
und
zu
Reiffenberg
der
könicklichen
Gron
Frankreich Oberster der Seel Got Gnadt Amen.
Seine
Verwandten
der
Wäller-Linie
schienen
seinen
unsteten,
gewalttätigen
Geist
geerbt
zu
haben,
denn
im
Sommer
1597
besetzten
sie
die
zur
Stammherrschaft
gehörigen
Dörfer
Waldschmitten
und
Langenbach.
(Letzterer
Ort
ist
im
30jährigen
Krieg
untergegangen).
Weiter
raubten
sie
das
in
der
Schloßkirche
zu
Reiffenberg
aufgewahrte
Familienarchiv
und
zwangen
wieder
einmal
die
Untersassen
zur
Huldigung.
Erst
am
11.
Oktober
desselben
Jahres
erließ
ein
Reichshofrat
in
Wien,
wohin
sich
der
rechtmäßige
Burgherr
Johann
Heinrich
gewandt
hatte,
einen
unbedingten
Befehl
(mandatum
sine
clausula)
zur
Räumung
der
Stammfeste,
der
am
26.
Januar
1604
wiederholt
wurde.
Denn
die
Wäller-Linie
weigerte
sich,
die
Burg
zu
räumen.
Es
kam
daher
zu
ständigen
Kämpfen
um
sie,
die
bis
zum
Ausbruch
des
30jährigen
Krieges
dauerten.
Dann
erschienen
ja
fremde
Kriegsvölker
in
Hessen,
die
auch
in
der
Herrschaft
Reiffenberg
übel
hausten.
Doch
zunächst
ist
noch
darauf
hinzuweisen,
daß
zu
Ausgang
des
16.
Jahrhunderts
aus
der
großen
Reiffenberger
Verwandtschaft
ein
Jesuitenpater
namens
Friedrich
Anselm
von
Reiffenberg
Aufsehen
erregte,
da
er
mit
Vehemenz
gegen
die
immer
noch
hin
und
wieder
sowohl
in
katholischen
Gebieten,
als
auch
in
Gegenden,
in
der
die
Bevölkerung
der
neuen
Lutherischen
Lehre
anhing,
stattfindenden
Hexenprozesse
einschritt
und
manches alte Weib vor dem Flammentod rettete.
Reiffenbergscher
Grenzstein mit dem
Wappen aus der Sayner
Gemarkung. Aus der
Sammlung von Franz-
Josef Nieth in Sayn).
Kaiser
Maximilian
I.
erhob
am
15.Dezember
1629
Hans
Dietrich
von
Reiffenberg
mit
seinem
ganzen
Geschlecht
in
den
Reichsfreiherrenstand,
da
er
ihm
große
Dienste,
auch
in
diplomatischer
Mission
in
diesem
langen
Krieg
erwiesen
hatte.
Hans
Dietrich
von
Reiffenberg
diente
zunächst
dem
Kurfürsten
und
Erzbischof
von
Mainz,
ehe
er
sich
nach
Wien
an
den
Kaiserhof
wandte,
wo
er
schließlich zum Hofkriegsrat aufstieg.
Gerade
Hessen
und
der
obere
Westerwald
wurden
oft
von
der
Kriegsfurie
heimgesucht.
Die
Bevölkerung
litt
unter
Gewalteinwirkung
der
Söldner,
unter
Hunger
und
Seuchen,
die
auch
den
dortigen
Adel
nicht
verschonten,
so
daß
die
beiden
Linien
der
Wetterauer
und
der
Wäller
Reiffenberger
arg
dezimiert
wurden.
Zu
allem
Unglück
nahmen
am
11.Mai
1646
Niederhessen
den
Kaiserlichen
Obristen
Hans
Dietrich
von
Reiffenberg
in
Friedberg
gefangen
und
behielten
ihn
so
lange
in
Haft,
bis
ihnen
Burg
und
Herrschaft
Reiffenberg
übergeben
wurde.
Aber
bei
Kriegsende
mußten
die
Hessen
alles
räumen,
da
laut
Artikel
59
des
Friedensvertrages
von
Münster
und
Osnabrück
(Executions-Hauptprozesses)
wieder
das
alteingesessene
Geschlecht
der
Reiffenberg die Herrschaft erhielt.
Doch
sah
es
nach
dem
Tode
des
Hans
Dietrich
von
Reifferberg
in
dieser
Familie
trostlos
aus.
Sein
Bruder
Johann
Heinrich
hatte
aus
der
Ehe
mit
Anna
von
Cronberg
fünf
Söhne
und
eine
Tochter
hinterlassen,
als
er
1628
verstarb.
Von
diesen
fünf
Söhnen
überlebte
nur
einer
die
Kriegswirren,
Philipp
Ludwig
mit
Namen.
Er
entschied
sich
für
den
geistlichen
Stand
und
diente
zunächst
dem
Trierer
Kurfürsten
Philipp
Christoph
von
Sötern,
der
ihn
schließlich
zum
Coadjutor
erhob,
so
daß
er
dessen
Nachfolge
anzutreten
gehabt
hätte.
Doch
wählte
das
Domkapitel
später
einen
anderen,
worauf
sich
Philipp
Ludwig
stärker
für
den
Mainzer
Kurfürsten
Johann
Philipp
von
Schönborn
einsetzte
und
auch
von
diesem
bald
in
hohe
Ämter
befördert
wurde,
so
zum
Vizepräsidenten
der
Stadt
Erfurt,
über
die
der
Kurfürst
auch
als
Fürstbischof
von
Würzburg
zu
gebieten
hatte,
ferner
kurmainzischer
Geheimer
Rat
und
auch
Domherr.
Dieser
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
sollte
als
letzter
männlicher
Nachkomme
seines
Geschlechtes
laut
Bestimmung
des
Friedensvertrages
die
Herrschaft
im
Taunus
übernehmen.
Doch
stritt
sich
auch
noch
seine
Schwester
Johanna
Walpurgis
von
Reiffenberg
mit
ihrem
Ehemann
Johann
Walbott
von
Bassenheim,
denn
auch
diese
hatten
den
schrecklichen
Krieg
überlebt,
um
die
Nachfolge
und erlangte sie auch später.
Zunächst
jedoch
trat
der
Kurfürst
von
Mainz,
Johann
Philipp
v.
Schönborn
auf
den
Plan
und
beanspruchte
die
Herrschaft
Reiffenberg,
in
dem
er
sich
auf
den
in
den
Jahren
1443
und
1461
mit
dem
Geschlecht
derer
von
Reiffenberg
geschlossenen
sog.
Öffnungsvertrag
berief.
Dieser
Öffnungsvertrag
sicherte
Kurmainz
die
Reiffenberger
Herrschaft
dann
zu,
wenn
kein
männlicher
Nachfolger
mehr
da
sei.
Und
da
der
Domherr
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
als
Geistlicher
keine
direkten
Nachkommen
zu
erwarten
hatte,
ließ
der
Mainzer
Kurfürst
Burg
und
Umkreis
von
seinen
Truppen
besetzen
und
sich
von
den
Untertanen
huldigen.
Aber
der
Domherr
stellte
sich
gegen
seinen
Kurfürsten
und
beharrte
hartnäckig auf seinem Recht der Nachfolge.
Nun
ging
man
in
Mainz
anders
vor
und
zwar
in
einer
Weise,
die
an
einen
Justizmord
grenzt.
Man
lud
den
Domherrn
nach
Würzburg
ein,
wo
man
ihn
vor
ein
Gericht
stellte.
Neben
angeblichen
Unredlichkeiten
in
seinem
Amt
warf
man
ihm
ein
geradezu
haarsträubendes
Unterfangen
vor,
nämlich
die
Absicht,
die
kurfürstliche
Residenz
in
Mainz
an
allen
vier
Enden
in
Brand
setzen
lassen
zu
wollen.
Und
zwar
legte
man
als
Beweis
ein
angeblich
von
ihm
eigenhändig
geschriebenen
Brief
mit
dem
Einäscherungsplan
vor,
den
ein
Schiffer
aus
dem
Rhein
aufgefischt
und
zum
Kurfürsten
gebracht
haben
soll.
Jedenfalls
verurteilte
man
den
Domherren
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
zu
lebenslänglichem
Kerker
auf
der
Festung Königstein.
Später
stellten
sich
natürlich
alle
Beschuldigungen
gegen
ihn
als
falsch
heraus.
Dennoch
mußte
er
sieben
Jahre
gefangen
sitzen.
Erst
als
sein
Gegner,
der
Kurfürst
Johann
Philipp
von
Schönborn,
gestorben
war,
wurde
er
in
Freiheit
gesetzt,
wobei
man
ihm
einen
Eid
abzwang,
sich
nicht
wegen
der
erlittenden
Ungerechtigkeit
rächen
zu
wollen.
Da
aber
in
der
Folgezeit
Kurmainz
das
Versprechen,
alles
widerrechtlich
in
Besitz
genommene
Reiffenberger
Gut
zurückzugeben,
nicht
hielt,
sondern
lediglich
die
Burg
räumte,
reichte
der
Domherr
insgeheim
ein
sog.
Restitutionsgesuch
beim
hl.
Stuhl
ein,
in
dem
er
auch
seine
ehemalige
Dompräbende
(Lebrente)
einklagte.
Dies
hatte
Erfolg,
denn
am
27.
April
1676
erließ
Papst
Innocenz
XI.
ein
Breve,
das
den
Domherren
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
in
alle
seine
geistlichen
Würden und Benefizien wieder einsetzte.
Hiermit
aber
hatte
der
Domherr
den
Zorn
des
neuen
Kurfürsten
Damian
Harthard
von
der
Leyen
erregt,
der
sich
keineswegs
um
den
päpstlichen
Erlaß
kümmerte,
sondern
den
Domherrn
wieder
auf
der
Feste
Königstein
einkerkern
ließ
und
anordnete,
daß
ihm
jeglicher
Umgang
mit
Menschen verboten blieb.
Der
hochgebildete
Mann
verfiel
später
dem
Wahnsinn
und
starb
am
28.
März
1686,
nachdem
er
insgesamt
mehr
als
17
Jahre
in
Einzelhaft
gehalten
worden
war.
In
der
Kapuzinerkirche
am
Fuß der Festung wurde er beigesetzt.
Sein
naher
Verwandter
Johann
Philipp
von
Reiffenberg,
der
als
kurtrierscher
Geheimer
Rat
und
Amtmann
in
Sayn
lebte
und
auf
den
im
Schlußkapitel
dieses
Berichtes
noch
besonders
eingegangen
wird,
schrieb
über
das
Schicksal
des
Unglücklichen:
"Dergleichen
pflegt
derjenigen
zu
erwarten,
die
nicht
überführt
werden
konnten,
deren Aussagen man aber fürchtet."
Fortsetzung
Johann Philipp Freiherr von
Reiffenberg, † 1722. Abbildung
einer Federzeichnung von Prof.
Alfons Wiesenmüller,
Frankfurt/M., nach der
Grabfigur in der Abteikirche zu
Sayn.
Über
das
verwandtschaftliche
Verhältnis
des
Domherrn
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
gehen
die
geschichtlichen
Darlegungen
auseinander.
Der
Verleger
der
Schriften
des
Freiherrn
Johann
Philipp
von
Reiffenberg,
der
in
Sayn
sein
Leben
beschloß,
und
auf
den
noch
besonders
eingegangen
wird,
schrieb
146
Jahre,
nachdem
das
Hauptwerk
"Antiquitates
Saynenses
anno
1684"
("Sayner
Überlieferungen
1684")
verfaßt
worden
war,
1830
im
Vorwort
desselben
auf Seite XI u. a. folgendes:
".
.
.
Der
Letztere
(Johann
Philipp
von
Reiffenberg)
ward
Kurtrierscher
Geheimer
Rath
und
Oberamtmann
in
Montabaur,
Grenzau
und
Vallendar,
lebte
aber
meist
in
ländlicher
Einsamkeit
auf
seinem
ansehnlichen
Schlosse
in
Sayn.
Hier
schrieb
er
um
1684
seine
"Antiquitates
Saynenses"
und
"Notas
et
Additiones
in
Broweri
et
Masenii
Annales
Trevirenses"
(Trierer
Geschichte
nach
Aufzeichnungen
von
Brower
und
Masenius),
welche
beide
Werke
bis
jetzt
ungedruckt
blieben.
Er
trat
zuletzt,
wie
er
denn
auch
ein
Eiferer
im
Glauben
gewesen,
in
den
Orden
der
"Gesellschaft
Jesu"
und
verfaßte
als
Jesuit
"Progymnasmata"
und
eine
Geschichte
der
Rheinischen
Provinz.
Er
war
der
letzte
seines
edlen
Geschlechtes,
nachdem
sein
Sohn
Philipp
Ludwig
1686
in
der
Gefangenschaft
umgekommen
war,
und
starb
im
Jahre 1722. . .
Diesem
Vorwort,
das
kurz
die
Biographie
des
Verfassers
behandelt,
widerspricht
entschieden
der
oft
zitierte
Christian
von
Stramberg
in
seinem
bekannten
Werk
"Denkwürdiger
und
nützlicher
Rheinischer
Antiquarius
etc."
Mittelrhein,
Abt.
II,
Band
1,
Coblenz
1853,
wo
er
über
das
Leben
des
Domherrn
Philipp
Ludwig
von
Reiffenberg
eingehend
berichtet
und
in
einer
Fußnote
folgendes
über
den
Geschichtsschreiber
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
vermerkt:
"Dessen,
einer
solchen
Ehre
kaum
würdigen
"Antiquitates
Saynenses"
hat
E.
Münch
dem
Drucke
übergeben
und
zwar
1830
in
Aachen
und
Leipzig
und
es
heißt
in
dem
Vorberichte,
daß
der
Verfasser,
nachdem
sein
Sohn
Philipp
Ludwig
in
der
Gefangenschaft
sein
Leben
beschlossen
habe,
sich
in
die
Gesellschaft
Jesu
begeben
und
u.
a.
eine
Geschichte
der
rheinischen
Jesuitenprovinz
geschrieben
habe.
In
Wirklichkeit
ist
vielmehr
des
Geschichtsschreibers
einziger
Sohn
Anselm
Friedrich
Anton
in
Frieden
in
seiner
Väter
Hause
in
Sayn
1739
verstorben,
vier
Töchter
und
einen
Sohn,
Friedrich,
hinterlassend,
als
welcher
Friedrich
Jesuit
und
seines
Ordens
Geschichtsschreiber wurde."
Soweit
Christian
von
Stramberg,
der
bestreitet,
daß
der
unglückliche,
in
der
Gefangenschaft
auf
der
Feste
Königsstein
umgekommene
Domherr,
der
Sohn
des
Sayner
Geschichtsschreibers
war.
Die
Ahnentafel
des
J.M.
Humbracht
über
das
Adelsgeschlecht
derer
von
Reiffenberg
gibt
ihm
recht,
denn
hier
ist
der
Name
und
das
Schicksal
des
Domherrn
nicht
unter
den
Nachkommen
des
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
zu
finden.
Dagegen
ist
vermerkt,
daß
aus
seiner
Ehe
mit
Maria
Margarethe
von
Hoheneck,
der
Tochter
des
Philipp
Franz
von
Hoheneck
und
der
Maria
Margarethe
von
Dalberg
fünf
Töchter
und
vier
Söhne
hervorgingen,
von
denen
einige
schon
im
frühen
Kindesalter
starben,
so
die
Tochter
Maria
Barbara
1690,
und
die
Söhne
Johann
Hugo
Philipp
1690
und
Carl
Desideris 1689.
Wenn
auch
Christian
von
Stramberg
keine
hohe
Meinung
von
den
zu
seiner
Schaffenszeit
erst
veröffentlichten
"Antiquitates
Saynenses"
hatte,
wahrscheinlich
aus
einer
gewissen
Rivalität
heraus,
so
ist
diese
Schrift
dennoch
für
Sayn
von
großer
Bedeutung,
denn
sie
ist
wohl
der
einzige
historische
Bericht
über
den
Ort
an
sich.
Und
gerade
aus
den
"Antiquitates
Saynenses
anno
1684"
gewinnt
man
heute
tiefere
Erkenntnisse
über bisher oberflächlich behandelte geschichtliche
Begebenheiten,
auch
in
der
Baugeschichte
der
Sayner Burgen.
Die fälschlich als ehemaliger
Wohnsitz der Ritter von
Reiffenberg bezeichnete
mittlere Burg der Grafen von
Sayn nach einer Fotografie um
die Jahrhundertwende.
Es
ist
das
Verdienst
des
Heimatforschers
Dietrich
Schabow,
Sayn,
daß
er
in
seinem
hervorragenden
Bericht
"Sayner
Burgmannen",
in
der
1979
erschienenen
Chronik
"Sayn,
Ort
und
Fürstenhaus",
eine
seit
Generationen
angenommene
und
durch
Ansichtskarten-Überschrift
gestützte
Meinung
korrigierte,
indem
er
klarstellte:
"Aus
ihnen
("Antiquitates
Saynenses")
geht
hervor,
daß
die
Annahme,
die
Herren
von
Reiffenberg
hätten
auf
der
mittleren
Burg
gewohnt,
unrichtig
sein
muß.
Die
sogenannte
Burg
Reiffenberg
ist
vielmehr
Bestandteil
der
gräflichen
Burg.
Das
kleine
Gebäude
mit
dem
runden
Turm
an
seiner
äußersten
Südseite
wurde,
wie
Reiffenberg
schreibt,
von
einem
Grafen
(von
Sayn)
für
seine
Tochter
erbaut,
ehe
die
Familie
Reiffenberg
nach
Sayn
kam.
Als
Burg
Reiffenberg
wird
man
nur
den
erwähnten
Bau
an
der
Stelle
des
heutigen
Schlosses bezeichnen dürfen..."
Über
den
Geschichtsschreiber
Johann
Philipp
von
Reiffenberg,
der
aus
Diensten
am
kurfürstlichen
Hof
in
Trier
sich
anno
1680
auf
seinen
väterlichen
Besitz
nach
Sayn
zurückzog
und
seine
Werke
verfaßte,
die
er
in
Latein,
der
Gelehrtensprache
seiner
Zeit,
schrieb,
berichtet
Dietrich
Schabow
noch
zusätzlich:
"...Er
war
aber
nicht
nur
schreibender
Historiker,
sondern
er
unternahm
in
Sayn
und
Engers
Grabungen,
um
Spuren
ehemaliger
Bebauung
zu
finden;
und
er
hielt
das
Gefundene
mit
dem
Zeichenstift
fest.
So
fand
er,
wie
er
schreibt,
73
Schritte
von
der
Bachpforte
entfernt,
also
in
der
Nähe
des
heutigen
Schloßturmes,
eine
ummauerte,
stark
verfallene
Anlage.
1684
wuchsen
dort
Obstbäume
und
Wein.
Reiffenberg
legte
die
halbverdeckten
Gemäuer
frei
und
entdeckte
sechs
etwa
rechteckige
Flächen,
von
denen
einige
durch
7
-
8
Fuß
tiefe
und
ca.
35
Fuß
breite
Gräben
getrennt
waren.
In
einer
Skizze
hielt
Reiffenberg
Größe
und
Form
der
Mauern.
Gräben
und
freien
Flächen
fest,
so
daß
man
den
Ort
noch
heute
bestimmen
könnte.
An
dieser
Stelle,
legt
Reiffenberg
dar,
habe
er
den
Teil
des
gräflichen
Besitzes
gefunden,
der
1152
nicht
in
das
trierische
Lehen
eingegangen
war,
und
auf
dem
der
Graf
nicht
dem
Erzbischof
unterstellt
war,
um
dort,
vertreten
durch
den
Burgrichter,
frei
die
Gerichtsbarkeit
über
die
Ministerialen
ausüben
zu
können.
Eine
ungebrochene
Tradition
führte
dieses
Recht
-
wenn
auch
in
veränderter
Form
-
über
Jahrhunderte
weiter.
Einmal
jedes
Jahr,
zunächst
am
Georgentag.
also
am
23.
April,
später
am
7.
Januar,
versammelte
sich
dort
die
Gemeinde
-
die
Einteilung
des
Platzes
entsprach
sicherlich
den
Rangunterschieden
-
wenn
die
Burgmannen
in
Anwesenheit
des
Vertreters
des
Grafen,
später
des
kurfürstlichen
Amtmannes
die
Bürgermeister,
Förster,
Eicher,
Pförtner
und
die
anderen
Gemeindebediensteten
beriefen...."
Soweit
die
Ausführungen
von
D.
Schabow.
(siehe
hierzu:
D.
Schabow; Ein Gerichtsplatz am Sayner Schloß)
Da
der
Trierer
Kurfürst
Johann
Hugo
von
Orsbeck
nicht
auf
die
Dienste
des
Freiherrn
Johanr
Philipp
von
Reiffenberg,
desser
Kenntnisse
über
Land
und
Leute
seines
Wohnbezirkes
ihn
beeindruckten,
verzichten
wollte,
ernannte
er
ihn
zum
Oberamtmann
von
Montabaur,
Herschbach,
Grenzau,
Vallendar
und
Heimbach.
Zeitweise
amtete
er
auch
in
Ehrenbreitstein
und
stand
dann
der
dortigen
kurfürstlichen
Burg
Hermannstein
(Ehrenbreitstein)
als
Kommandant
vor.
Er
nahm
also
auch
einen
hohen
militärischen
Rang
ein,
weshalb
er
bei
der
Figur
seines
Grabmales
in
kostbarer,
verzierter
Rüstung
und
mit
Degen
an
der Seite dargestellt ist.
In
seiner
Eigenschaft
als
Oberamtmann
ließ
er
übrigens
u.
a.
das
Staffeler-Kreuz
in
Sayn,
ein
Sühnekreuz,
das
seit
1380
in
der
Gemarkung
an
der
Stelle
der
heutigen
St.-Elisabeth-Kirche
stand,
renovieren.
Nach
seinen
Darlegungen
in
den
"Antiquitates
Saynenses"
wurden
"hoc
anno
1684",
also
im
Jahre
1684,
die
herabgestürzten
Teile
des
oberen
Kreuzes
(Querbalken
in
Stein),
das
der
Überlieferung
nach
zehn
Fuß
(=
2,90
m)
hoch
war,
an
dem
sich
Wappen
(insignia)
befanden,
wieder
auf
den
Schaft
gesetzt
und
dieser
selbst,
der
sich
geneigt
hatte,
aufgerichtet.
Er
mag
dazu
gekommen
sein,
als
er
über
den
Ritter
Dietrich
von
Staffel und die "Limburger Fehde" schrieb.
Anno
1708
stiftete
der
Freiherr
der
Prämonstratenser-Abtei,
deren
Chorherren
zu
seiner
Zeit
hervorragend
von
dem
tüchtigen
Abt
Engelbertus
Colendal
geleitet
wurden,
einen
prächtigen
Barock-Hochaltar,
der
von
1709
-1831
im
Chor
der
Abteikirche
stand,
ehe
man
ihn
im
damaligen
Trend
zur
Neogotik
hinwegschaffte.
Über
dem
großen
Gemälde
des
Apostels
Simon
mit
dem
Armreliquiar,
das
heute
an
der
Wand
des
Seitenschiffes
hängt
und
das
das
Mittelstück
des
Altares
bildete,
waren
die
beiden
Stifter-Wappen
Reiffenberg-Hoheneck
und
darüber
wiederum
als
Abschluß
nach
oben
das
ovale,
in
herrlichem
Barockrahmen
gefaßte
Auferstehungsbild
aufgebaut,
das
jetzt
noch
gegenüber
der
Kanzel
zu
sehen
ist.
Das
Doppelwappen
des
ehemaligen
Hochaltars
befindet
sich
hoch
über
den
drei
Bildern
der
ehemaligen
Prämonstratenser-Abtei.
1722
starb
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
und
wurde
in
der
Familiengruft
neben
seiner
Gemahlin
Maria
Margarethe
von
Hoheneck,
die
bereits
1706
verstorben war, beigesetzt.
Das Gutshaus der
Freiherren von
Reiffenberg am Fuße
des Burgberges, das
der aus Paris
stammende
Kupferstecher
Charles Dupuis
(1695 - 1742) unter
dem Titel 'Vue de Sayn' (Ansicht von Sayn)
anfertigte.
Sein
Sohn
Friedrich
blieb
ohne
männliche
Nachkommen.
1753
vermählte
sich
ein
Freiherr
Ludwig
Wilhelm
Joseph
von
Boos-Waldeck
mit
der
Tochter
des
Sohnes,
Sophie
Marianne
von
Reiffenberg,
und
übernahm
auch
später
das
Gut
in
Sayn.
Er
war
Amtmann
von
Zell,
Baldeneck
und
Simmern
und
wurde
1790
in
den
Reichsgrafenstand
erhoben.
In
Sayn
ließ
er
das
alte
Gutshaus
in
einen
größeren
Gebäudekomplex
mit
Barockgiebeln
über
der
Eingangsfront
umbauen,
in
den
auch
der
Torturm
einbezogen
wurde.
Von
dem
Enkel
dieses
Grafen
von
Boos-
Waldeck,
Clemens
Wenzeslaus,
der
als
Landrat
von
Koblenz
fungierte,
kaufte
dann
1848
Ludwig
Adolph
Friedrich
Fürst
zu
Sayn-Wittgenstein-
Berleburg
den
gesamten
Besitz
und
ließ
an
Stelle
des
stattlichen
Gutshauses
ein
Schloß
im
neugotischen Stil errichten.
Bevor
auf
das
Grabmal
in
der
Abteikirche
eingegangen
wird,
ist
noch
auf
einen
interessanten
Grabstein
hinzuweisen,
der
in
der
uralten,
offenen
Friedhofskapelle,
die
sich
neben
dem
Kirchturm
befindet,
aufgestellt
wurde.
Er
lag
früher
rechts
unterhalb
der
ehemaligen
Kommunionbank,
wie
Dechant
Holsinger
(von
1830
-
1880
Pfarrer
in
Sayn)
in
einer
Skizze
im
Pfarrarchiv
eingezeichnet
hat.
Es
ist
ein
Epitaph
des
Wilhelm
Anton
von
Reiffenberg,
der
anno
1607
in
jungen
Jahren
verstorben
war.
Vier
heraldisch
schöne
Wappen
waren
ursprünglich
darauf
ausgearbeitet,
die
aber
mit
der
Zeit
durch
Generationen,
die
darüber
schritten,
stark
abgetreten wurden.
Das
prachtvolle
Grabmal
der
Eheleute
Johann
Philipp
von
Reiffenberg
und
Maria
Margarethe
von
Hoheneck
wurde
über
der
Gruft
bald
nach
der
Beisetzung
des
Freiherrn
errichtet.
Vermutlich
ist
es
schon
zu
seinen
Lebzeiten
in
Auftrag
gegeben
worden.
Hier
ruht
ferner
noch
die
Schwester
der
Freifrau,
eine
1720
verstorbene
Maria
Barbara
von
Hoheneck.
1725
wurde
noch
eine
Tochter
Christine
von Reiffenberg dort bestattet.
Das Grabmal des Johann
Philipp von Reiffenberg
und seiner Gemahlin in
der Abteikirche Sayn.
Das
monumentale
Grabrelief
weist
eine
Höhe
von
3,45
m
und
eine
Breite
von
2
m
auf.
Die
beiden
Eheleute
sind
vor
einer
sogegannten
Draperle
unter
ihren
Wappen,
er
in
prachtvoller
Rüstung,
ohne
Helm,
mit
der
hl.
Schrift
in
der
Hand;
sie
in
auf
das
Feinste
mit
S
p
i
t
z
e
n
v
e
r
z
i
e
r
u
n
g
e
n
ausgeführten
Barocktracht
in
repräsentativer
Haltung
dargestellt.
Die
von
großem
Ernst
und
auch
verhaltener
innerer
Leidenschaft
geprägten
Gesichter
wirken
besonders
ausdrucksstark.
Über
beiden
schwebt
ein
weinender
Genius
mit
Spruchband.
Im
Hintergrund
stellt
die
lateinische
Inschrift
die
Lebensdaten
nebst
Titeln
und
Verdiensten
vor.
Sie
ist
nur
noch
schwer
zu
entziffern,
wie
auch
größere
Schadstellen
im
rechten
Unterfeld
des
Reliefs nicht mehr zu übersehen sind.
Daher
ist
es
zu
begrüßen,
daß
der
"Förderkreis
Abtei
Sayn
e.V."
sich
des
kulturhistorisch
überaus
wertvollen
Monumentes,
wohl
das
einzige
Barockgrabmal
in
dieser
Größe
und
Qualität
am
gesamten
Mittelrhein,
annimmt
und
eine
umfassende
Restaurierung
vorsieht.
Aber
die
veranschlagten
Kosten,
die
15.000
DM
übersteigen,
können
nicht
vom
Förderkreis,
dessen
finanzielle
Mittel
begrenzt
sind,
so
bald
aufgebracht
werden.
So
ist
die
Bevölkerung
zur
Unterstützung
aufgerufen
und
wird
gebeten,
durch
Spenden
-
und
wenn
sie
noch
so
bescheiden
sind
-
dazu
beizutragen,
daß
dieses
einzigartige
Kunstwerk
wieder
zu
seiner
ganzen
Pracht
renoviert und somit erhalten werden kann.
© 2019 GGH-Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde von Bendorf und Umgebung e.V.