Verleihung des Marktrechtes an Bendorf im Jahre 1560
Bendorf am Rhein
von Hermann Müller †
(Mitglied der GGH)
Der
Ort
Bendorf
wurde
im
Mittelalter
bis
zum
Anfang
des
19.
Jahrhunderts
zunächst
in
lateinischen
Urkunden
als
Villa
(=Dorf,
Flecken)
und
später
im
16.
Jahrhundert
als
Marktflecken
bezeichnet.
Erst
1825
wurde
Bendorf
in
den
"Vorschriften
über
die
Wahl
der
Provinzstädte"
in
der
königlich-
preußischen
Rheinprovinz
als
Stadt
mitgenannt.
Doch
verzichtete
man
dann
in
der
Bendorfer
Gemeindeverwaltung
anno
1856
ausdrücklich
darauf,
auch
de
jure
Stadt
zu
werden,
indem
man
sich
damals
gegen
die
Annahme
der
"Städteordnung"
und
für
die
Annahme
der
"Landgemeindeordnung"
entschied.
Dennoch
führte
man
als
Landgemeinde
weiter
die
Bezeichnung
Stadt,
obwohl
Bendorf
zu
keiner
Zeit
die
offiziellen
Stadtrechte
verliehen
wurden.
-
Um
so
bedeutender
ist,
historisch
gesehen,
die
frühe
Ernennung
Bendorfs
zum
"Marktflecken" im Jahre 1560.
Bis
dahin
wurde
Bendorf
wohl
schon
"Flecken"
genannt
als
eine
Ortschaft,
die
zwischen
Dorf
und
Stadt
die
Mitte
hielt,
hauptsächlich
deswegen,
weil
zu
der
bäuerlichen
Bevölkerung
(meist
Rebbauern)
in
größerer
Zahl
auch
Händler,
Handwerker
und
Gastwirte
gehörten,
die
der Gemeinde das Gepräge gaben.
Es
war
das
Verdienst
des
Grafen
Adolf
von
Sayn,
der
gleich
zu
Beginn
seiner
Regentschaft
1560
sich
beim
Kaiserlichen
Hof
in
Wien
um
die
Verleihung
des
Marktrechtes
für
drei
Ortschaften
innerhalb
seiner
Grafschaft
bemühte.
Im
September
des
selben
Jahres
wurde
dann
von
Kaiser
Ferdinand
I.
dieses
Privileg
mit
der
Verleihung des Marktbriefes zugestanden.
Das
Marktrecht
galt
vielfach
als
Vorläufer
des
Stadtrechtes
und
hatte
schon
große
Bedeutung,
denn
es
vermittelte
dem
Flecken
u.a.
auch
das
Recht,
die
Landleute
in
bestimmtem
Umkreis
zu
zwingen,
ihre
Erzeugnisse
nur
auf
seinen
Markt
anzubieten
und
abzusetzen.
Und
hiervon
gab
es
vom
Umland
Bendorfs
allerhand
an
bäuerlichen
Erzeugnissen
zu
liefern,
wie
ein
Chronist
jener
Zeit
berichtet,
z.B.
Rind-
,
Schweine-
und
Hammelfleisch,
alle
Ernten
aus
Garten-
und
Gemüseanbauten,
wie
Bohnen,
Erbsen,
Zwiebeln,
Möhren
u.a.
Weiter
wurde
zahlreiches
Geflügel,
wie
Hühner,
Enten
und
Gänse
angeboten,
zum
Teil
aus
dem
Flecken
selbst,
denn
dieses
Federvieh
belebte
die
Straßen
besonders
entlang
des
Mühlenbaches,
der
übrigens
bis
zum
März
1927
offen
durch
den
Ort
floß (Bachstraße), ehe er kanalisiert wurde.
Das
Recht,
Märkte
zu
verleihen,
stand
zunächst
nur
dem
König,
bzw.
dem
Kaiser
zu.
Die
Marktgerichtsbarkeit
war
ebenfalls
kaiserlich.
Sämtliche
Marktbesucher
standen
auf
dem
Hin-
und
Rückweg
unter
kaiserlichem
Schutz.
Später
wurde
der
Landesherr
mit
der
Marktgerichtsbarkeit
belehnt,
wobei
ihm
auch
vom
Kaiser
das
Recht
zustand,
Marktrechte
in
seinen
Landen
zu
verleihen.
So
sind
z.
B.
auch
die
Altenkirchener
Märkte,
soweit
sie
nicht
unter
späterer
preußischer
Verwaltung
eingeführt
wurden,
landesherrliche
Vergünstigungen
der
Sayn-
Wittgensteinischen
Regenten.
Dabei
bestimmte
der
Landesherr
die
Marktordnung,
die
Lage
und
die
Anzahl
der
Märkte.
So
wurde
ausgangs
des
16.
Jahrhunderts
auch
für
den
Markt
von
Bendorf
festgesetzt,
daß
am
Markttage
in
den
frühen
Morgenstunden
nur
einheimische
und
danach
erst
fremde
Verbraucher
und
ganz
zuletzt
die
Händler
kaufen durften.
Bendorf
besitzt
mit
seinem
Marktrecht
und
seinem
bis
heute
durchgeführten
Wochenmarkt
eine
langjährige
Tradition,
die
also
bis
anno
1560
zurückgeht,
als
Kaiser
Ferdinand
1.
am
21.
September
dem
Flecken
und
noch
den
Ortschaften
Fischbach
und
Flammersfeld
einen
großen
Jahrmarkt
offiziell
gestattete.
Nachstehend
nun
hierüber
die
kaiserliche
Urkunde,
die,
um
eigermaßen
lesbar
und
verständlich
zu
sein,
im
heutigen
Wortlaut
und
mit
gewissen Ergänzungen dargelegt ist:
ir Ferdinand von Gottes Gnaden,
Erwählter
Römischer
Kaiser,
zu
allen
Zeiten
Mehrer
des
Reiches
in
Germanien,
Ungarn,
Dalmatien,
Kroatien,
Slovenien,
Königl.
Infant
von
Hispanien,
Erzherzog
zu
Osterreich,
Herzog
von
Burgund,
Brabant,
Steyr,
Kärnten,
zu
Luxemburg,
Württemberg,
Ober-
und
Niederschlesien,
Fürst
von
Schwaben,
Markgraf
des
Heiligen
Römischen
Reiches,
Landgraf
vom
Elsaß,
Herr
auf
der
Windisch-Mark,
in
Krain
usw.
bekennen
öffentlich
mit
diesem
Brief
und
tuen
kund
allermeiniglich,
wie
uns
als
Römischer
Kaiser
zusteht
und
gebührt,
aller
und
jeglicher
unserer
und
des
Heiligen
Römischen
Reiches
Unterthanen
und
Getreuen
Wohlfahrt
und
Bestes
zu
fördern.
So
ist
unser
Kaiserlich
Gemüth
geneigt,
die
Ihnigen
mit
unser
Kaiserlichen
Gnaden
und
Freiheiten
zu
begünstigen,
welche
sich
für
uns
und
dem
Heiligen
Reich
in
steter,
gehorsamer
und
getreuer
Dienstbarkeit
vor
anderen
erzeigt
und verhalten haben.
Da
Uns
nun
der
edle,
Unser
und
des
Reiches
lieber
getreuer
Adolf,
Graf
zu
Sain,
unterthänig
fürbringen
lassen,
wie
in
seiner
Grafschaft
drei
Flecken
gelegen,
nämlich
Benndorff,
Flammersfeld
und
Nieder-
Fischbach,
welche,
da
sie
mit
gemeinen
Märkten
begnadigt
als
Jahrmärkte,
nicht
allein
für
sich
selbst,
sondern
auch
ihre
benachbarte
und
andere
dieselben
Märkte
besuchen
werden,
zu
besonderen
Nutzen
und
Gedeihen
kommen
möchten.
-
Da
jener
Uns
darauf
gehorsamlich
ersucht
und
gebeten
hat,
daß
Wir
erwähnte
drei
Flecken
hierin
mit
Gnaden
bedenken
und
zur
Fürsorge
gnädiglich
geruhen
mögen.
haben
Wir
demnach
gnädiglich
angesehen
und
Graf
Adolffen
zu
Sain
unterthänige,
demütige
Bitte
anerkannt,
zumal
die
getreuen
und
ersprießlichen
Dienste
Seiner
Voreltern
und
er
selbst
Unseren
Vorfahren
gegenüber,
den
Römischen
Kaisern
und
Königen,
sowie
auch
Uns
und
dem
Heiligen
Reiche
in
vielen
Wegen
erzeiget
und
bewiesen
haben,
Er
wird
hinfüro
nicht
weniger
gehorsam
zu
thun
erbietig
sein,
auch
soll
er
weiter
wohltun,
weshalb
Wir
mit
wohlbedachtem
Muth,
gutem,
zeitigen
Rath
und
rechtem
Wissen,
auch
besonderer
Gnade
wegen
gemeldete
Flecken
einen
jeden
mit
zweier
Jahrmärkte
begünstigen,
nämlich
zu
Bendorf
auf
Montag
vor
Michaelis
(Ende
September)
und
folgenden
Donnerstag
post
Omnium
Sanktorum
(Allerheiligen),
zu
Flammersfeld
auf
Sonntag
Kantate
(4.
Sonntag
nach
Ostern)
und
Montag
vor
Martini
(11.
Nov.)
und
dann
zu
Niederfischbach
auf
St.
Walpurgen-Tag
(25.
Febr.)
und
nochmals
Montag
vor
Bartholomäi
(24. Aug.) jährlich zu halten.
Gnädigliche
Fürsorgen
gestatten
zudem
denselben
die
Kaiserlichen
gewöhnlichen
Freiheiten,
die
da
sind
Achttag
davor
und
Achttag
danach
und
weiter
thun
ihnen
mit
solchen
Gnaden
begünstigen.
Unsere
Römische
Kaiserliche
Macht
geben
hiermit
wissentlich
kraft
dieses
Briefes
und
Meinem
Willen
kund,
daß
die
gemeldeten
Flecken
Bendorf,
Flammersfeld
und
Niederfischbach
einschließlich
der
Einwohner
und
Nachkommen
auf
ewige
Zeit
die
Gnad
und
die
Freiheit
haben,
ihre
Jahrmärkte
zu
oben
benannter
Zeit
und
Tag
jährlich
mit
Kaiserlich
gewöhnlichen
Freiheiten
Achttag
davor
und
Achttag
danach,
wie
vorsteht,
zu
halten.
-Auch
sollen
sie
und
alle
diejenigen,
die
solche
Märkte
mit
ihren
Waren
und
Kaufmannschaften,
mit
ihrem
Hab
und
Gut
besuchen,
die
folglich
her-
und
davonziehen,
die
feilschen,
kaufen
und
verkaufen,
all
und
jegliche
Gnad
und
Freiheit,
Friede,
Geleit,
Befreiung
(von
Gebühren),
Schutz
und
Schirm,
Recht
und
Gerechtigkeit,
und
gute
Gewohnheit
haben.
Und
sie
sollen
sich
des
allen
erfreuen,
es
gebrauchen
und
genießen
und
mögen
dergleichen
andere
Flecken
der
Ernteerträge
im
Heiligen
Reich
mit
solchen
Jahrmarktsfreiheiten
versehen
sein,
auch
diejenigen,
die
dieselben
mit
ihren
Kaufmannswaren,
Handarbeiten
und
anderen
Waren
besuchen,
sich
im
Recht
der
Gewohnheit
freuen
und
es
gebrauchen.
Sie
mögen
dies
thun,
ungehindert,
geschützt
durch
Uns
und
das
Heilige
Reich,
durch
Unsere
Hoheiten
und
Oberhoheiten
und
auch
sonst
menniglich
durch
unsere
Rechte
und
Gerechtigkeiten
unangefochten
und
ohne
Schaden.
Wir
gebieten
daher
allen
und
jeglichen
Churfürsten,
Fürsten,
Geistlichen
und
Weltlichen,
Grafen,
Herren,
Freien,
Rittern,
Knechten,
Landhauptleuten,
Vizedomherren,
Vögten,
Landpflegern,
Verwesern,
Amtleuten,
Schultheißen,
Bürgermeistern,
Richtern,
Räten,
Bürgern,
Gemeinden
und
sonst
allen
andern
Unsern
und
des
Reiches
Unterthanen
und
Getreuen,
was
Würden,
Stand
oder
Wesens
hat,
ernstlich
und
festiglich
mit
diesem
Brief
Unsern
Willen
zu
beachten,
so
daß
die
gemeldeten
drei
Flecken
Bendorf,
Flammersfeld
und
Niederfischbach
und
die
Einwohner
daselbst,
auch
all
ihre
Nachkommen
bei
diesen
Unsern
Gnaden
und
Freiheiten
begünstigt
bleiben,
und
daß
sie
sich
deren
wirklich
erfreuen
und
sie
genießen
können,
auch
sie
und
all
die
ihrigen,
die
den
Jahrmarkt
besuchen
werden.
Gegen
sie
darf
nicht
gedrängt,
nicht
gefochten
werden,
noch
dürfen
sie
gehindert
oder
belastet
werden,
auch
von
anderen
nicht,
die
hierüber
nichts
erfahren
haben.
Jeder
soll
wissen
und
es
gut
sein
lassen,
Unser
und
des
Reiches
schwere
Ungnad
und
Strafe
und
dazu
Pein
mit
bekanntlich
dreißig
Mark
Lösegeld
zu
vermeiden,
die
ein
jeder,
so
oft
er
freventlich
dagegen
handelt,
unnachläßlich
zu
zahlen
hat
halb
in
Unser
und
des
Reiches
Kammer
und
die
andere
Hälfte
an
oben
genannten
Graf
Adolffen
zu
Sain,
seinen
Erben
und
Nachkommen,
die
Inhaber
der
drei
angezeigten
Flecken
sind.
Verkund
dieses
Briefes,
besiegelt
mit
Unserem
Kaiserlich
anhangendem
Insiegel,
gegeben
in
Unserer
Stadt
Wien
am
einundzwanzigsten
Tage
des
Monats
Septembris
nach
Christi
unseres
lieben
Herrn
Geburt
fünfzehnhundertundsechzig,
Unserer
Reiche
des
Römischen
im
dreißigsten
und
der
anderen
im
vierunddreißigsten
Jahre.
(Unterschrift
und
Siegel Ferdinands I.)"
Soweit
die
Zeilen
des
Briefes
zur
Verleihung
des
Marktrechtes,
die
in
ihren
äußerst
umständlichen
Formulierungen,
obwohl
diese
bei
der
Wiedergabe
verständlicher
gebracht
wurden,
den
überladenen
Kanzeleistil jener Epoche widerspiegeln.
Mit
der
Zeit
wurde
das
Bendorfer
Marktrecht
erheblich
erweitert.
War
es
zunächst
nach
dem
kaiserlichen
Erlaß
nur
auf
zwei
Märkte
im
Jahr
beschränkt,
so
gewährten
später
die
dann
zuständigen
Landesherren,
die
Sayn-
Wittgenstein'schen
Grafen
und
deren
Nachfolgen,
die
Abhaltung
von
10-13
Märkten
im
Jahr,
denn
der
Marktverkehr
wuchs
infolge
der
steigenden
Bevölkerungszahl
ständig,
so
daß
sich
die
Notwendigkeit
ergab,
die
Zahl
der
Jahrmärkte
für
Bendorf
zu
erhöhen.
Die
Häufigkeit
der
Jahrmärkte
in
Bendorf
hielt
sich
über
Jahrhunderte
bis
nach
dem
1.
Weltkrieg,
wo
noch
1930
z.B.
vierzehn
Märkte
hier
im
Jahr
abgehalten
wurden.
Mit
der
verstärkten
Industrialisierung
am
Mittelrhein
ging
dann
ihre
Zahl
rapide
zurück,
da
direkte
Viehmärkte
nicht
mehr
vom
Umland
beschickt
wurden.
Wochenmarkt
und
Weihnachtsmarkt
nehmen
inzwischen
ihren
Platz
ein
und
führen
in
gewisser
Hinsicht
diese
jahrhundertlange
Tradition fort.
Anmerkung
des
Bearbeiters:
Zur
Wiedereinführung
des
Wochenmarktes,
der
nach
dem
2.Weltkrieg
eingegangen
war,
siehe
hierzu
auch
den
nachfolgenden
Bericht
vom
30.
Mai
1975
in
der
"Bendorfer
Zeitung"
zu diesem Thema. (WK.)
Bendorfer Zeitung
vom 30. Mai 1975 (ohne Verfasser)
Bendorf als Marktflecken -
Ein alter Brauch lebt wieder auf
"Ein
jeglicher
Mensch
ist
nach
seinen
natürlichen
Affekten
mehr
seiner
Landschaft
als einer fremden zugethan."
Schon
zur
Zeit
des
römischen
Feldherrn
Julius
Cäsar
bewohnte
das
rechte
Rheinufer
ein
friedliebendes
und
mit
den
Römern
verbündetes
Volk.
Nach
einer
wechselvollen
Zeit,
als
nach
Berichten
des
Geschichtsschreibers
im
15.
Jahrhundert
der
Adel
teilweise
verarmt
war,
erwarben
die
Städter
und
Landbewohner
durch
Handel,
Gewerbe
und
Ackerbau
bedeutendes
Vermögen.
Nicht
zuletzt
hierdurch
beeinflußt,
befanden
sich
im
14.
und
15.
Jahrhundert
die
Bewohner
in
einer
sehr
günstigen
Lage.
Die
Preise
für
die
notwendigen
Bedürfnisse
in
Nahrung,
Kleidung
und
Wohnung
waren
damals
billig.
Das
Urteil
des
berühmten
kurpfälzischen
Kanzlers
Wimpheling
in
seinem
Buche
von
der
Buchdruckerkunst
(1506)
stimmt
mit
den
Zeugnissen
der
französischen
und
italienischen
Schriftsteller
jener
Zeit
überein.
Er
schreibt:
"Deutschland
war
nie
so
reich
und
glänzend
als
in
unseren
Tagen
und
es
verdankt
dieses
dem
unverdrossenen
Fleiße
und der Betriebsamkeit seiner Bürger."
Auch
das
Städtchen
Bendorf
nahm
an
diesem
allgemeinen
Aufschwung
regen
Anteil.
Wenn
später
von
einem
Abklingen
des
Reichtums
die
Rede
ist,
so
muß
Bendorf
seinen
Reichtum
behalten
haben.
Der
Streit
um
seinen
Besitz
dürfte
hierfür
ein
beredtes
Zeugnis sein.
Daß
im
16.
Jahrhundert
das
Marktleben
blühte,
geht
aus
einem
Bericht
eines
Schriftstellers
jener
Zeit
hervor.
Er
schreibt,
daß
auf
den
Märkten
unseres
Rheinlandes
Schaf-,
Rind-,
Kalb-,
Hammel-
und
Schweinefleisch in Menge verkauft wurde.
"Alles",
schreibt
er,
"ist
hier
voll
Rüben,
Gartenerbsen,
Gurken,
Kürbissen
und
Zwiebeln.
Ein
Lieblingsgericht
sind
aber
dem
hiesigen
Volke
die
Bohnen.
Dieses
Gemüse
kauft
man
äußerst
billig
und
füllen
sich
die
Leute
hiervon
den
Bauch,
bis
er
stramm
wird.
Dieselben
sagen
nämlich,
der
Genuß
von
Bohnen
sei
gut
gegen
jede
Art
von
Krankheiten.
Daher
haben
denn
auch
die
Ärzte hier nichts zu thun."
Zahlreiches
Geflügel
von
Hühnern,
Enten
und
Gänsen
belebten
einstens
die
Straßen
von
Bendorf,
durch
die
das
Bächlein
in
vielfachen Windungen rieselte.
In
diese
Zeit
hinein
fällt
die
Verleihung
des
Marktrechts.
Aus
einem
Privilegium
Kaiser
Ferdinands
I.
geht
hervor,
daß
1560
die
Jahrmärkte
in
Bendorf
gestattet
wurden.
Zunächst
wurden
Jahrmärkte
abgehalten.
Später
jedoch
dehnten
sich
diese
Märkte
aus,
so
daß
12
bis
13
Märkte
jährlich
stattfanden.
Der
bedeutendste
Markt
war
der
Großviehmarkt
um
das
Umbscheid'sche
Haus.
Vielen
wird
noch
die
alte
evangelische
Schule
mit
der
großen
Freitreppe
in
Erinnerung
sein,
die
auf
dem
Platz
des
jetzigen
Pfarrhauses
stand.
Dieses
Haus
ist
damit
gemeint.
Der
Großviehmarkt
fand
auf
dem
Kirchplatz
und
dem
Gemeindegarten
(jetziger
Standort
des
Krankenhausneubaus)
statt.
An
der
Umfassungsmauer
des
Gemeindegartens
und
Ringsum
am
Umbscheid'schen
Haus
(ebenso
wie
an
der
kath.
Volksschule)
waren
Ringe
befestigt,
die
zum
Anbinden
des
Viehs
bestimmt
waren.
Dieser
Großviehmarkt
war
weithin
bekannt.
Sogar
die
Landbevölkerung
der
vorderen Eifel deckte hier ihren Viehbedarf.
In
der
unteren
Bachstraße
war
bekannterweise
der
Kleinviehmarkt.
In
späteren
Jahren
kam
der
Gemüsemarkt
hinzu,
der
überwiegend
von
St.
Sebastian
aus
beschickt
wurde.
Dieser
Markt
blieb
letztlich
als
einziger
Markt
übrig
und
wurde
erst in den Nachkriegsjahren aufgegeben.
Viele
werden
sich
noch
entsinnen
können,
daß
wöchentlich
die
"Marktweiber"
mit
Schubkarren
und
Handwagen
die
Rheinstraße
heraufzogen
und
ihr
Frischgemüse
in
der
Bachstraße
vor
den
Wohnhäusern 26-28 ausbreiteten.
Am
Donnerstag,
dem
5.
Juni
1975,
wird
die
alte
Tradition
wieder
aufleben
und
der
Wochenmarkt
auf
dem
Parkplatz
vor
der
Gaststätte
"Niederhof"
stattfinden.
Um
10
Uhr
ist
die
offizielle
Eröffnung
des
Marktes
durch
den
Bürgermeister.
Die
Beschicker
des
Marktes
haben
für
diesen
ersten
Tag
Überraschungen und Besonderheiten bereit.
Was
bietet
dieser
Wochenmarkt?
Obst,
Gemüse
und
Blumen,
Kräuterbonbons
und
Gewürze,
Geflügel,
Wild
und
Eier,
Brot
und
Backwaren,
frische
und
geräucherte
Fische,
Miederwaren,
Strickwaren
und
handgearbeiteten Schmuck.
Dieser
Wochenmarkt
soll
den
Hausfrauen
eine
willkommene
Einkaufsstätte
sein,
das
Leben
in
Bendorf
vielseitiger
gestalten
und
das
Geschäftsleben
bereichern.
So
kann
man
diesem
Neubeginn
eine
gute
Entwicklung
wünschen
und
allen
Seiten
einen
vollen
Erfolg.
© 2019 GGH-Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde von Bendorf und Umgebung e.V.